Hiermit erlaubt die Stadt Neustadt a. Rbge. dem Kanu-Club Steinhuder Meer e.V. den Wohnmobilparkplatz an der Suttorfer Straße in Neustadt a. Rbge. anlässlich der 56. Leine-Frühlingsfahrt am 08. und 09. März 2025 mitzubenutzen. Die Teilnehmer der Frühlingsfahrt dürfen den Wohnmobilparkplatz an beiden Veranstaltungstagen zum Be- und Entladen von Materialien benutzen und dürfen ausnahmsweise auch ihre PKW auf dem Areal parken.
Wie anlässlich unseres Ortstermins am Freitag, 31.01.2025, besprochen, soll die seit Jahrzehnten zwischen Stadtverwaltung und Verein gelebte und bewährte Praxis zur Vereinsmitbenutzung des Wohnmobilparkplatzes im Rahmen der alljährliche Leine-Frühlingsfahrt langfristig bestehen bleiben. Die Stadtverwaltung spricht daher auch für die diesjährige Frühlingsfahrt eine Duldung zum Parken von PKW auf dem Wohnmobilparkplatz aus. Das an der Zuwegung zum Wohnmobilparkplatz platzierte Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art) hat für die Teilnehmer der Frühlingsfahrt am 08. und 09. März 2025 keine Bewandtnis. Es ist stets zwingend darauf zu achten, dass die Wohnmobilnutzer auf dem Parkplatz nicht behindert oder unnötig gestört werden.
Die Duldung anlässlich der Leine-Frühlingsfahrt erfolgt analog der Duldung, die jährlich in der Aufbauwoche vor dem Neustädter Schützenfest erteilt wird. Auch dann wird Parken von PKW auf dem Wohnmobilparkplatz stets erlaubt.
Eine dauerhafte Lösung für die anderen Tage des Jahres kann ich Ihnen indes nicht anbieten. Das ständige Parken von PKW auf dem Wohnmobilparkplatz ist Seitens der Stadt Neustadt a. Rbge. nicht gewünscht und wird nicht toleriert.
Gleichwohl kann ich Ihnen auch diesbezüglich eine positive Nachricht geben: Die Stadt Neustadt a. Rbge. erlaubt hiermit die Mitbenutzung des Wohnmobilparkplatzes für das Be- und Entladen von Fahrzeugen anlässlich von Kanutouren. Sobald die Ladetätigkeit beendet ist, sind die Fahrzeuge umgehend vom Wohnmobilparkplatz zu entfernen. Autos und Trailer/Anhänger können stattdessen auf der Fahrbahn der Suttorfer Straße oder kostenpflichtig auf dem benachbarten Schützenplatz geparkt werden.
Abschließend wünsche ich Ihnen für Ihre Veranstaltung bestes Wetter, eine tolle Kanutour und eine hohe Teilnehmerzahl. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gern an mich wenden.
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Verkehr
Fachdienst Bürgerservice
Stadt Neustadt am Rübenberge
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
www.neustadt-a-rbge.de
|
|
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Benjamin Gleue
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Verkehr
Fachdienst Bürgerservice